Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MCS-Solution, Friedhofstraße 15, 88448 Attenweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Rahn

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von MCS-Solution erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MCS-Solution mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MCS-Solution ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MCS-Solution auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von MCS-Solution richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches.

(4) Die Leistungen von MCS-Solution können insbesondere die Bereiche Online-Marketing, Social Media, Mitarbeitergewinnung, Recruiting, digitale Arbeitgeber-Sichtbarkeit, regionale Mitarbeitergewinnung, Suchmaschinenoptimierung sowie damit verbundene Beratungs- und Agenturdienstleistungen umfassen.

§ 2 Leistungen

(1) MCS-Solution erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media, Mitarbeitergewinnung/Recruiting, digitale Arbeitgeber-Sichtbarkeit und regionale Mitarbeitergewinnung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der zwischen MCS-Solution und dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarung.

(3) Im Rahmen von Recruiting- und Mitarbeitergewinnungsleistungen kann MCS-Solution insbesondere Werbekampagnen, Recruiting-Kampagnen, Landingpages, Bewerbungsprozesse und sonstige digitale Maßnahmen zur Gewinnung von Bewerbern erstellen, betreiben und optimieren.

(4) Im Rahmen der regionalen Mitarbeitergewinnung und digitalen Arbeitgeber-Sichtbarkeit kann MCS-Solution insbesondere folgende Leistungen erbringen:

  • strategische Workshops und Analysen
  • Analyse der zu besetzenden Stellen und Berufsgruppen
  • Definition relevanter Ortschaften und Regionen
  • Analyse relevanter Suchbegriffe
  • Analyse der regionalen Wettbewerbssituation
  • Herausarbeitung und Darstellung von Arbeitgebervorteilen
  • Erstellung individueller Karriere- und Landingpages
  • Erstellung von Landingpages für definierte Stellen und Ortschaften
  • Suchmaschinenoptimierung der erstellten Landingpages
  • technische SEO-Grundoptimierung
  • Integration der Landingpages in die bestehende Website des Kunden
  • Erstellung von Beiträgen für das Google-Unternehmensprofil
  • Erstellung und Optimierung von Inhalten für relevante Stellen und Regionen
  • laufende Optimierung der bestehenden Inhalte
  • Analyse und Überwachung der organischen Sichtbarkeit
  • Analyse der Rankingentwicklung
  • Identifikation relevanter Suchbegriffe
  • Erweiterung und Weiterentwicklung bestehender Inhalte
  • Anpassung der Inhalte an Veränderungen der Suchmaschinen und digitalen Plattformen

(5) Die Anzahl, der Umfang und die konkrete Ausgestaltung von Landingpages, Beiträgen, Optimierungsmaßnahmen und sonstigen Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Eine unbegrenzte Erstellung zusätzlicher Landingpages oder sonstiger Inhalte ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MCS-Solution nicht die Erbringung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Dies gilt insbesondere für die tatsächliche Einstellung von Mitarbeitern, die Generierung einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen, Besucherzahlen, Leads oder Umsätze.

(7) Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und digitalen Arbeitgeber-Sichtbarkeit schuldet MCS-Solution insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen. Die Entwicklung der Sichtbarkeit und der Suchmaschinenplatzierungen hängt unter anderem von Suchmaschinenalgorithmen, Wettbewerb, technischen Voraussetzungen und weiteren Faktoren ab, auf welche MCS-Solution teilweise keinen Einfluss hat.

(8) Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Bewerbern, Einstellungen, Websitebesuchern, Suchmaschinenplatzierungen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich und individuell schriftlich vereinbart wurde.

(9) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MCS-Solution zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugänge, Unternehmensdaten, Stelleninformationen, Bilder, Logos, Texte und sonstiger für die Leistungserbringung erforderlicher Inhalte.

(10) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder stellt er notwendige Informationen oder Zugänge nicht rechtzeitig zur Verfügung und wird dadurch die Leistungserbringung durch MCS-Solution verhindert oder verzögert, bleibt der Vergütungsanspruch von MCS-Solution unberührt. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

(11) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Stellenangeboten, Arbeitsbedingungen, Arbeitgebervorteilen, Gehältern, Bildern, Logos und sonstigen Unternehmensinformationen.

(12) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutz, Urheberrechten, Markenrechten und sonstigen gesetzlichen Anforderungen, selbst verantwortlich.

(13) MCS-Solution ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(14) In Bezug auf die von MCS-Solution zu erbringenden Dienstleistungen steht MCS-Solution hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit die konkrete Leistung nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(15) Die vereinbarte Vergütung von MCS-Solution enthält vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Werbebudgets sind vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den jeweiligen Plattformbetreiber zu entrichten.

(16) Sofern MCS-Solution im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains, Funnel, Landingpages oder sonstige digitale Systeme zur Verfügung stellt, gelten hinsichtlich der Nutzungsdauer und Nutzungsrechte die Regelungen des jeweiligen Angebots sowie dieser AGB.

§ 3 Suchmaschinen, Plattformen und Drittanbieter

(1) MCS-Solution kann im Rahmen der Leistungserbringung auf Plattformen und Dienste Dritter zurückgreifen, insbesondere Suchmaschinen, Google-Unternehmensprofile, Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Hostinganbieter, Content-Management-Systeme und sonstige digitale Dienste.

(2) MCS-Solution hat keinen Einfluss darauf, ob, wann oder in welcher Form Drittanbieter Inhalte veröffentlichen, darstellen, verändern, sperren oder entfernen.

(3) Suchmaschinen und digitale Plattformen können ihre Algorithmen, Richtlinien, technischen Voraussetzungen und Darstellungen jederzeit verändern.

(4) MCS-Solution übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Inhalte dauerhaft auf einer bestimmten Position innerhalb von Suchmaschinen oder Plattformen angezeigt werden.

(5) Im Bereich von Werbekampagnen weisen wir darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google, Meta oder andere Plattformanbieter jederzeit berechtigt sein können, Werbekampagnen zu prüfen, einzuschränken, abzulehnen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MCS-Solution nicht verantwortlich, soweit MCS-Solution dies nicht zu vertreten hat.

(6) Änderungen, Sperrungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung, soweit MCS-Solution diese nicht zu vertreten hat.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MCS-Solution und dem Kunden kann schriftlich, elektronisch, per Mail, fernmündlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung, sofern dies im jeweiligen Angebot oder im Einzelfall vorgesehen ist.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dieses kann insbesondere Angaben zu Einrichtungskosten, monatlichen Betreuungskosten, Vertragslaufzeit, Leistungsumfang und Zahlungsbedingungen enthalten.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MCS-Solution angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MCS-Solution erfolgt entsprechend den im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.

(3) Sofern eine einmalige Einrichtungspauschale vereinbart wurde, ist diese zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.

(4) Die vereinbarte monatliche Betreuungspauschale ist während der vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich fällig.

(5) Sofern mit MCS-Solution als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MCS-Solution ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(6) Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für weitere aufgrund desselben Vertragsverhältnisses geschuldete Zahlungen.

(7) MCS-Solution stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer, sofern anfallend, ausweisende Rechnung aus.

(8) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag unverzüglich an MCS-Solution zu überweisen und die durch die Rückbuchung verursachten angemessenen Kosten zu übernehmen, soweit der Kunde die Rückbuchung zu vertreten hat.

(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart.

(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.

(3) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt. Sofern kein abweichender Vertragsbeginn vereinbart wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit Vertragsschluss.

(4) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(5) Die Kündigung muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.

(6) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.

(7) Eine ordentliche Kündigung während der jeweiligen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

(9) Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MCS-Solution beginnen nicht, bevor die für die Dienstleistungen notwendigen Daten, Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MCS-Solution sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde trotz angemessener Fristsetzung mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen im Verzug oder verletzt er sonstige wesentliche Vertragspflichten erheblich, ist MCS-Solution berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Erfüllung und Leistungserbringung

(1) MCS-Solution wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.

(2) MCS-Solution ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(3) Die erstmalige Einrichtung und Erstellung der im Angebot vereinbarten Leistungen erfolgt innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums, sofern der Kunde sämtliche hierfür erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge vollständig zur Verfügung gestellt hat.

(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, technische Einschränkungen der Website oder Leistungen Dritter entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

(5) Änderungen an der Website des Kunden durch den Kunden oder durch Dritte können die technische Funktion, Auffindbarkeit oder Sichtbarkeit der von MCS-Solution erstellten Inhalte beeinflussen. MCS-Solution haftet hierfür nicht, soweit die Änderungen nicht von MCS-Solution vorgenommen oder zu vertreten sind.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MCS-Solution zu gewährleisten.

MCS-Solution behält sich vor, rechtswidrige und/oder unsachgemäße Äußerungen über das Unternehmen und dessen Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und gegebenenfalls zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass MCS-Solution überlassene Arbeitsmaterialien, insbesondere Fotos, Texte, Logos, Videos und sonstige Inhalte, frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Vertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

(2) Der Kunde stellt MCS-Solution von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten und von ihm zu verantwortenden Verletzung von Rechten Dritter entstehen.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf die von MCS-Solution im Rahmen des Vertrags erstellten individuellen Inhalte, Texte, Landingpages, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnisse erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation und die eigene Website, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Die Nutzungsrechte an individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Inhalten bestehen grundsätzlich über die Vertragslaufzeit hinaus fort, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Die laufenden Betreuungs-, Optimierungs- und sonstigen Dienstleistungen von MCS-Solution enden mit Beendigung des Vertrags.

(4) Vorlagen, interne Methoden, Konzepte, Prozesse, technische Systeme und nicht kundenspezifische Bestandteile bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum von MCS-Solution oder des jeweiligen Rechteinhabers.

(5) Eine Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen an Dritte oder eine Nutzung für verbundene Unternehmen ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Referenzwerbung

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass MCS-Solution seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der MCS-Solution-Website und in Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

(2) Wenn der Kunde ein ausdrücklich entgegenstehendes berechtigtes Interesse bekundet, wird dies nach Absprache berücksichtigt.

§ 13 Haftung

(1) MCS-Solution haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MCS-Solution nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MCS-Solution nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die Haftung für die Übernahme einer ausdrücklich vereinbarten Garantie.

§ 14 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei Verträgen mit MCS-Solution kein allgemeines Widerrufsrecht zu. MCS-Solution gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn MCS-Solution und der Kunde eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen haben. Individualvereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

(2) Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist die jeweilige schriftliche oder in Textform erfolgte Vereinbarung maßgeblich.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MCS-Solution.

(5) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MCS-Solution vereinbart.

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